Stellungnahme des PhVSA

zu den Entwürfen der

Verordnung über eine Unterrichtsvergütung (Unterrichtsvergütungsverordnung)

und

Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt

Der Philologenverband Sachsen-Anhalt begrüßt und unterstützt die o.g. Verordnung und Änderungsverordnung. Die angestrebten Regelungen stellen einen sinnvollen, ergänzenden Beitrag zur Absicherung der Unterrichtsversorgung an den Ausbildungsschulen dar und leisten möglicherweise zusätzlich einen gewissen Anreiz für die Schulen zur Erhöhung der Bereitschaft zur Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. Wenn Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nach der Beendigung der Ausbildung ein mögliches Stellenangebot an ihrer Ausbildungsschule übernehmen, ermöglichen die Regelungen einen schnelleren Übergang vom Einsatz im eigenverantwortlichen Unterricht zum künftigen Einsatz als Stammlehrkraft. Zudem sorgen die o.g. Reglungen mit der Anbindung der Höhe der Vergütung der Zusatzstunden gemäß §8 Abs. 8 Satz 3 an die §4 Abs. 4 der Mehrarbeitsvergütungsverordnung für eine besoldungsrechtliche Gleichstellung der Mehrarbeitsleistung bezüglich der Stammlehrkräfte. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind diesen nach erfolgreich bestandener zweiter Staatsprüfung bezüglich ihrer Qualifikation gleichgestellt. Besondere Zustimmung erfährt das Ziel der monatlichen Abrechnung. Dies sollte zwingend auch für Zusatzstunden der Stammlehrkräfte gelten.

Der Umfang der auf Antrag zusätzlichen selbstständigen Unterrichtsstunden von bis zu 13 Unterrichtsstunden pro Woche an Grundschulen und bis zu elf Unterrichtsstunden pro Woche an den übrigen Schulformen ist weder schulform- noch belastungsbezogen begründet und wirkt daher willkürlich festgelegt. An Anbetracht der aktuellen Probleme der Unterrichtsversorgung, der in der Regel zeitnahen Übernahme in den Schudienst mit entsprechender Regelstundenzahl, vor allem aber durch die durch die Antragstellung der Lehrkraft gegebene Freiwilligkeit, halten wir eine Bemessung der des Umfangs dieser Stunden in seiner maximalen Höhe als Differenz der Regelstundenzahl gemindert um die bisherige Anzahl der eigenverantwortlichen Unterrichtstunden für zweckmäßig. Die in den angestrebten Regelungen festgelegten Umfänge der zusätzlichen selbstständigen Unterrichtsstunden erschließen sich uns nicht.

Zusätzlicher Unterricht setzt neben einem Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Personalbedarf an der Ausbildungsschule voraus. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sollte nach bestandener zweiter Staatsprüfung aber auch die Möglichkeit eröffnet werden, in Absprache mit der Schulleitung und dem Landeschulamt freiwilligen bezahlten Zusatzunterricht an anderen Schulen im Rahmen dieser Regelungen zu leisten

Stellungnahme des Philologenverband

Entwurf: Verordnung über eine Unterrichtsvergütung (Unterrichtsvergütungsverordnung)

Entwurf: Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt​

Stellungnahme des PhVSA
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